 |
. |
| |
-
- Stiftung zur Förderung von
- Kloster Bentlage
-
- Satzung
(Fassung
von 12. 2002)
-
- § 7 Kuratorium.
Forts.
-
- 2. Das Kuratorium hat insbesondere folgende
Aufgaben:
- - Planung der Fördermaßnahmen,
- - Beschlussfassung über die Vergabe von
Fördermitteln,
- - Wirtschaftsplanung,
- -Genehmigung des vom Vorstand zu erstellenden Jahresabschlusses,
- -Genehmigung der vom Vorstand erstellten Jahresplanung,
- - Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Vorstandes,
- - Erteilung der Zustimmung zu den in § 8 Ziff. 5 genannten
Angelegenheiten des Vorstandes,
- - Entlastung des Vorstandes,
- - Änderung der Satzung, Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder
Auflösung der
- Stiftung,
- - Bestellung der Vorstandsmitglieder gemäß § 8 Abs. 1.
- Das Kuratorium kann den Abschluss von Verträgen und/oder die Vergabe von
Fördermitteln von geringerem Gewicht per Dienstanweisung oder generellem
Beschluss und die Aufstellung
- des Wirtschaftsplanes an den Vorstand
delegieren.
-
-
---
-
-
§ 8
| |
 |
. |
|