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Stiftung..................................
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Stiftung zur Förderung von 
Kloster Bentlage
   
Satzung    (Fassung von 12. 2002)    
              
§ 8  Vorstand 
   
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende wird bestellt durch die Mitgliederversammlung des Fördervereins Kloster/Schloss Bentlage e.V. aus dem Kreis der Vorstandmitglieder des Fördervereins Kloster/Schloss Bentlage e.V.
Die beiden weiteren Mitglieder werden vom Kuratorium dieser Stiftung bestellt. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden.
2. Die Amtszeit des Vorsitzenden und die der weiteren Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Erneute Ernennung oder Wiederwahl sind zulässig.
Ein Mitglied des Kuratoriums kann nicht zugleich Mitglied des Vorstandes der Stiftung sein.
3. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt durch seinen Vorsitzenden oder dessen Vertreter und ein weiteres Mitglied.
4. Der Vorstand leitet und verwaltet die Stiftung, insbesondere das Stiftungsvermögen nach Maßgabe des Stiftungszweckes und der Satzung.
                                                        Forts. § 8                         
 
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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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