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Stifterversammlung Die Stifterversammlung ist das höchste Gremium der Stiftung. Die Stifterversammlung wählt in getrennten Wahlgängen sechs der insgesamt bis zu zwölf Mitglieder des Kuratoriums, deren Amtszeit jeweils drei Jahre beträgt. Mitglied der Stifterversammlung ist gem. Beschluss der konstituierenden Kuratoriumssitzung vom 18. Dez. 2000 jeder Stifter, der insgesamt mindestens 500 € gestiftet hat. Die Dauer der Zugehörigkeit zur Stifterversammlung ist gem. Beschluss der gleichen Versammlung zunächst nicht begrenzt. (A.M.)
Einzelheiten finden Sie unter § 6 der Satzung.
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