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Kloster Bentlage
  
        
   
    

Stifterversammlung

Die Stifterversammlung ist das höchste Gremium der Stiftung.

Die Stifterversammlung wählt in getrennten Wahlgängen sechs der insgesamt bis zu zwölf Mitglieder des Kuratoriums, deren Amtszeit jeweils drei Jahre beträgt.

Mitglied der Stifterversammlung ist gem. Beschluss der konstituierenden Kuratoriumssitzung vom 18. Dez. 2000 jeder Stifter, der insgesamt mindestens 500 €  gestiftet hat. Die Dauer der Zugehörigkeit zur Stifterversammlung ist gem. Beschluss der gleichen Versammlung zunächst nicht begrenzt. (A.M.)

 

Einzelheiten finden Sie unter § 6 der Satzung.

 

 

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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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