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Stiftung zur Förderung von 
Kloster Bentlage
   
Zustiftungen und Spenden
 
Allen Stiftern und auch allen Spendern, die unsere Projekte direkt unterstützt haben, danken wir ganz herzlich. Jede Zustiftung und jede Spende, egal in welcher Höhe, sind ein Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Stiftung und damit auch zur langfristigen Sicherung des Klosters und seines Umfeldes. Unter dem Menüpunkt "Kapital / Erträge / Verwendung" finden Sie Einzelheiten über das Stiftungsvermögen und die bisher unterstützten Projekte.
Zustiftungen ab 500 € berechtigen zur Teilnahme an den Stifterversammlungen..
 
Für Zustiftungen und Spenden haben wir je ein Konto bei VR-Bank Kreis Steinfurt eingerichtet:
  
Zustiftungen zum Kapitalstock:           IBAN   DE14 4036 1906 0400 7200 00
Spenden zur zeitnahen Verwendung:   IBAN   DE84 4036 1906 0400 7200 01
Bitte Projekt angeben !
    
Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Sie erhalten spätestens zum Jahresende eine Spendenbescheinigung: Für Beträge bis 200 Euro reicht der Einzahlungsbeleg.  
Steuerlich absetzbar sind jährlich 20 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Der absetzbare Höchstbetrag bei Zustiftungen beträgt  1 Mio. Euro und gilt nicht nur im Gründungsjahr, sondern generell.
  (A.M.)

 

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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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