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- Stiftung zur Förderung von
- Kloster Bentlage
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- Zustiftungen und Spenden
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- Allen Stiftern und auch allen Spendern, die unsere
Projekte direkt unterstützt haben, danken wir ganz herzlich. Jede
Zustiftung und jede Spende, egal in welcher Höhe, sind ein Beitrag zur
Umsetzung der Ziele der Stiftung und damit auch zur langfristigen Sicherung des
Klosters und seines Umfeldes. Unter dem Menüpunkt "Kapital / Erträge
/ Verwendung" finden Sie Einzelheiten über das Stiftungsvermögen und
die bisher unterstützten
Projekte.
- Zustiftungen ab 500 € berechtigen zur Teilnahme an
den Stifterversammlungen..
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- Für Zustiftungen und Spenden haben wir je ein Konto
bei VR-Bank Kreis Steinfurt eingerichtet:
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- Zustiftungen zum
Kapitalstock:
IBAN DE14 4036 1906 0400 7200 00
- Spenden zur zeitnahen Verwendung: IBAN
DE84 4036 1906 0400 7200 01
- Bitte Projekt angeben !
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- Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar.
- Sie erhalten spätestens zum
Jahresende eine Spendenbescheinigung: Für
Beträge bis 200 Euro reicht der
Einzahlungsbeleg.
- Steuerlich absetzbar sind jährlich
20 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
- Der absetzbare Höchstbetrag
bei Zustiftungen beträgt 1 Mio. Euro
und gilt nicht nur im
Gründungsjahr, sondern generell.
- (A.M.)
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