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Stiftung..................................
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Stiftung zur Förderung von 
Kloster Bentlage
   
     
      
Satzung    (Fassung von 12. 2002)    
              
§ 8  Vorstand        Forts.
   
5. Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Kuratoriums  zu allen Angelegenheiten, die über die gewöhnliche Verwaltung der Stiftung hinausgehen, insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
a) Abschluss von Verträgen, die über die generelle Ermächtigung durch das
    Kuratorium hinausgehen,
b) Gewährung von Fördermitteln, die über die generelle Ermächtigung durch das 
    Kuratorium hinausgehen,
c) Übernahme von Bürgschaften,
d) Aufnahme oder Gewährung von Krediten,
e) Veränderung der Substanz des Stiftungsvermögens, Umschichtungen.
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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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