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- Stiftung zur Förderung von
- Kloster Bentlage
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Satzung (Fassung
von 12. 2002)
- § 1 Name, Rechtsform, Sitz,
Geschäftsjahr
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- 1. Die Stiftung führt den Namen "Stiftung zur Förderung von Kloster
Bentlage".
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- 2. Die Stiftung hat ihren Sitz in Rheine.
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- 3. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
Rechts, die nach dem
- Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
errichtet worden ist.
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- 4. Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
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§
2
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