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Stiftung zur Förderung von 
Kloster Bentlage

        
     

Satzung    (Fassung von 12. 2002)              

§ 2   Zweck der Stiftung
                                                                 
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft, der Kunst und Kultur insbesondere des Denkmalschutzes durch die Förderung der historischen Anlage Kloster Bentlage und ihrer Kulturlandschaft mit ideellem und materiellem Einsatz für die Instandhaltung und Pflege, sowie die Förderung der Nutzung bzw. die Nutzung der Anlage auf der Grundlage ihrer historischen Bedeutung zum Wohle der Allgemeinheit.
Die Nutzung der Anlage als kulturelle Begegnungsstätte ergibt sich aus der grundlegenden Nutzungskonzeption für das Kloster Bentlage, die der Rat der Stadt Rheine am 13. März, 12. Juni und am 13. September 1994 beschlossen hat  einschließlich der danach beschlossenen Modifikationen der Konzeption- und die das Land Nordrhein-Westfalen zur Grundlage der Bewilligung von öffentlichen Landesmitteln unter der Auflage einer 25-jährigen Bindungsfrist gemacht hat.

                                                     Forts. § 2

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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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