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- Stiftung zur Förderung von
- Kloster Bentlage
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Satzung
(Fassung
von 12. 2002)
- § 2 Zweck der
Stiftung Fortsetzung
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- Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- - die Unterstützung bei der
Unterhaltung, Pflege und Nutzung
der
- historischen
Gesamtanlage Kloster Bentlage und ihrer Kulturlandschaft,
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- - Förderung der
kulturellen und wissenschaftlichen Nutzung der Anlage
- in Rheine
Bentlage durch eigene Veranstaltungen, Förderung von
- Forschung
und Förderung von Künstlern, die dort arbeiten und/oder
- Werke
aufführen, sowie durch die Aussetzung von Preisen.
- Ein
Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht.
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§
3
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