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Stiftung..................................
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Stiftung zur Förderung von 
Kloster Bentlage
   
Satzung    (Fassung von 12. 2002)    
              
§ 7  Kuratorium  Forts.
   
2. Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Planung der Fördermaßnahmen,
- Beschlussfassung über die Vergabe von Fördermitteln,   
- Wirtschaftsplanung,
-Genehmigung des vom Vorstand zu erstellenden Jahresabschlusses,
-Genehmigung der vom Vorstand erstellten Jahresplanung,
- Kontrolle  der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Vorstandes,
- Erteilung der Zustimmung zu den in § 8 Ziff. 5 genannten Angelegenheiten des Vorstandes,
- Entlastung des Vorstandes,
- Änderung der Satzung, Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder Auflösung der   
  Stiftung,
- Bestellung der Vorstandsmitglieder gemäß § 8 Abs. 1.
  Das Kuratorium kann den Abschluss von Verträgen und/oder die Vergabe von Fördermitteln   von geringerem Gewicht per Dienstanweisung oder generellem Beschluss und die Aufstellung  
  des Wirtschaftsplanes an den Vorstand delegieren.
 
                                                      ---
 
                                                       § 8    
 
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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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