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Stiftung..................................
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Stiftung zur Förderung von 
Kloster Bentlage
   
Satzung:   (Fassung von 12.2002)    
              
§ 8  Vorstand        Forts.
   
Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Verwaltung des Stiftungsvermögens,
- Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums über die 
  Vergabe der Stiftungsmittel,
- Berichterstattung und Rechnungslegung an das Kuratorium über die Tätigkeit der
  Stiftung,
- Erstellung des Wirtschaftsplanes,
- Fertigung des Jahresabschlusses und Vorlage an das Kuratorium innerhalb von drei
  Monaten nach Ende des Geschäftsjahres,
- Vorlage der Planung für das kommende Geschäftsjahr bis spätestens zwei Monate
   vor Ablauf des Geschäftsjahres,
- Anstellung von Personal,
- Zur Entlastung und Unterstützung des Vorstandes kann der Vorstand einen/eine
  Geschäftsführer/in bestellen.
  
                                                Forts. § 8                      
 
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Geschichte...................
   890 Hof  Niederbentlage
  1022 Gertrudenkapelle 
  1437 Klostergründung
...........Klostergeschichte
........Baugeschichte
  1803 Residenz Rheina-Wolbeck
  1806 Adelssitz
  1978 Kauf durch Stadt Rheine
           Restaurierung
           Kulturelle Begegnungsstätte
          
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