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- Stiftung zur Förderung von
- Kloster Bentlage
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- Satzung: (Fassung
von 12.2002)
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- § 8 Vorstand
Forts.
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- Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
- - Verwaltung des Stiftungsvermögens,
- - Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums über
die
- Vergabe der Stiftungsmittel,
- - Berichterstattung und Rechnungslegung an das Kuratorium über die
Tätigkeit der
- Stiftung,
- - Erstellung des Wirtschaftsplanes,
- - Fertigung des Jahresabschlusses und Vorlage an das Kuratorium
innerhalb von drei
- Monaten nach Ende des Geschäftsjahres,
- - Vorlage der Planung für das kommende Geschäftsjahr bis spätestens
zwei Monate
- vor Ablauf des Geschäftsjahres,
- - Anstellung von Personal,
- - Zur Entlastung und Unterstützung des Vorstandes kann der Vorstand
einen/eine
- Geschäftsführer/in bestellen.
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